Betriebliche Ersthelfer Ausbildung und Fortbildung
Wie viele betriebliche Ersthelfer müssen im Betrieb anwesend sein?
Nach § 26 Abs. 1 der Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1/GUV A1) errechnet sich die Anzahl der betrieblichen Ersthelfer, die mindestens zur Verfügung stehen müssen, wie folgt:
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten
1 Ersthelfer benötigt
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
abhängig je nach Betriebsart / Unternehmen:
Verwaltungs- und Handelsbetriebe
Ersthelfer-Mindestanteil: 5% der Versicherten
Sonstige Betriebe
Ersthelfer-Mindestanteil: 10 % der Versicherten
mit anwesendem Notfallpersonal
Teilnehmeranzahl:
Mindestens 10 Teilnehmer, maximal 20 Teilnehmer.
Wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, werden wir die fehlenden Teilnehmer berechnen.
Die Mindestteilnehmerzahl 15 wird in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt für Betriebe, wenn der Kurs in Ihren Räumlichkeiten stattfindet.
Die Absolventen erhalten nach Abschluss des Kurses ein Zertifikat, welches ihnen den Status eines betrieblichen Ersthelfers bescheinigt. Die Gültigkeit des Zertifikats beträgt zwei Jahre, danach wird es erneuert.
Kostenfrei, wenn Ihre BG die Kosten übernimmt. Dies ist meist der Fall. Bei Fragen steht Ihnen Ihre Berufsgenossenschaft zur Verfügung. Bitte bringen Sie das ausgefüllte Abrechnungsformular zum Kurs mit. Dieses finden Sie im Downloadbereich.
Bei der Anzahl der Versicherten sollen auch Schichtarbeit, persönliche Ausfälle wie Fortbildungen, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel berücksichtigt werden.
Die Ausbildung entspricht den Anforderungen der Unfallversicherungsträger an die betriebliche Erste Hilfe (DGUV-Vorschrift 1, DGUV-Grundsatz 304-001) und sind von allen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern anerkannt.